Öffentliche Aufträge dürfen nicht an schwarze Schafe gehen

Bundesrat billigt Gesetz zum Wettbewerbsregister

Der Bundesrat das von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries vorgelegte und vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters gebilligt.

Zypries: „Ich freue mich, dass der Bundesrat heute das Gesetz zur Einführung des Wettbewerbsregisters gebilligt hat. Mit dem Gesetz wollen wir effektiv gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität vorgehen. Unternehmen, die bestechen, Steuern hinterziehen, den gesetzlichen Mindestlohn unterlaufen oder Terrorismus finanzieren, dürfen nicht auch noch von öffentlichen Aufträgen und damit von Steuergeldern profitieren. Mit dem Register stellen wir sicher, dass die schwarzen Schafe von Vergaben ausgeschlossen werden. Damit schützen wir die weit überwiegende Zahl von Unternehmen, die sich an die Regeln halten.“

In das Register sollen bundesweit rechtskräftige Verurteilungen oder Bußgeldentscheidungen insbesondere wegen Bestechung, Preisabsprachen, Menschenhandel, Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug zulasten öffentlicher Haushalte, Vorenthalten von Sozialabgaben und Steuerhinterziehung eingetragen werden. Öffentliche Auftraggeber werden ab Erreichen bestimmter Wertgrenzen verpflichtet, das Register vor Erteilung des Zuschlags elektronisch abzufragen. Das Register wird beim Bundeskartellamt geführt.

Nach bisheriger Rechtslage können Unternehmen zwar auch schon vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Für öffentliche Auftraggeber ist es aber praktisch schwierig nachzuprüfen, ob ein Unternehmen etwa bestochen oder gegen Kartellrecht verstoßen hat. Das Register soll nun eine einfache elektronische Nachprüfung ermöglichen.

Logo Bmwi