Unternehmen und Betriebe in Kurzarbeit können ab jetzt das Kurzarbeitergeld für bis zu 24 Monate beantragen
Betriebe und Unternehmen, die verkürzt arbeiten, können ab sofort formlos bei der örtlichen Arbeitsagentur eine Verlängerungsanzeige stellen. Dies hat die Bundesregierung im Oktober beschlossen und ermöglicht damit, die Bezugsdauer des auf 12 Monate befristeten Kurzarbeitergeldes Corona-bedingt bis längstens zum 31.12.2021 zu verlängern.
Formlose Anzeige auf Verlängerung genügt
Dafür ist eine neue Anzeige des Arbeitgebers bei seiner Arbeitsagentur notwendig. Dies kann per E-Mail geschehen. Wichtig sind dabei folgende Angaben, ohne die eine Verlängerung nicht bewilligt werden kann:
Erleichterungen beim Zugang zu Kurzarbeitergeld ebenfalls verlängert
Unternehmen und Betriebe, die bis zum 31.03.2021 den Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen, profitieren von erleichterten Zugangsregeln. Dazu gehört u. a., dass nur 10% der Mitarbeitenden vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, um Kurzarbeitergeld zu beantragen.
Übernahme der Beiträge zur Sozialversicherung durch die Agenturen für Arbeit ist ebenfalls verlängert
Bei Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2020 können die Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Agenturen für Arbeit übernommen werden. Wichtig ist, dass die Kurzarbeit bis zum 30. Juni 2021 auch realisiert wurde.
Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Bezug von Kurzarbeitergeld beträgt
Erneute Anzeige von Kurzarbeitergeld nach Unterbrechung
Unternehmen erhalten Flexibilität für ihre Planung und können die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auch unterbrechen, z. B. wegen eines kurzfristigen größeren Auftrages. Anschließend verlängert sich die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes um genau diesen Zeitraum der Unterbrechung.
Urlaubsanspruch nehmen
Idealerweise nutzen Mitarbeitenden ihren Resturlaub in verkürzt arbeitenden Unternehmen und Betrieben, um Arbeitsausfälle zu vermeiden. Dies sollte der Arbeitgeber klären.
Hotline für Beratung
Eine extra für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen geschaltete Hotline berät Sie gerne:
Telefon: 0800 45555 20 - montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr
Weitere Informationen zu dem Thema Kurzarbeiter sind zu finden unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit