Kurzarbeitergeld jetzt bis zu 24 Monate

Unternehmen und Betriebe in Kurzarbeit können ab jetzt das Kurzarbeitergeld für bis zu 24 Monate beantragen

Betriebe und Unternehmen, die verkürzt arbeiten, können ab sofort formlos bei der örtlichen Arbeitsagentur eine Verlängerungsanzeige stellen. Dies hat die Bundesregierung im Oktober beschlossen und ermöglicht damit, die Bezugsdauer des auf 12 Monate befristeten Kurzarbeitergeldes Corona-bedingt bis längstens zum 31.12.2021 zu verlängern.

Formlose Anzeige auf Verlängerung genügt

Dafür ist eine neue Anzeige des Arbeitgebers bei seiner Arbeitsagentur notwendig. Dies kann per E-Mail geschehen. Wichtig sind dabei folgende Angaben, ohne die eine Verlängerung nicht bewilligt werden kann:

  • vermutliche Dauer und Begründung für eine Verlängerung
  • Vorlage einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat über die Verlängerung oder
  • bei Betrieben ohne Betriebsrat Belege für die Einzelvereinbarungen mit den Arbeitnehmenden
  • Die Vereinbarungen müssen für eine Abschlussprüfung aufbewahrt werden!

Erleichterungen beim Zugang zu Kurzarbeitergeld ebenfalls verlängert

Unternehmen und Betriebe, die bis zum 31.03.2021 den Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen, profitieren von erleichterten Zugangsregeln. Dazu gehört u. a., dass nur 10% der Mitarbeitenden vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, um Kurzarbeitergeld zu beantragen.

Übernahme der Beiträge zur Sozialversicherung durch die Agenturen für Arbeit ist ebenfalls verlängert

Bei Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2020 können die Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Agenturen für Arbeit übernommen werden. Wichtig ist, dass die Kurzarbeit bis zum 30. Juni 2021 auch realisiert wurde. 

Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Bezug von Kurzarbeitergeld beträgt

  • 100 % Erstattung im Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021
  • danach 50 % Erstattung bis längstens zum 31. Dezember 2021

Erneute Anzeige von Kurzarbeitergeld nach Unterbrechung

Unternehmen erhalten Flexibilität für ihre Planung und können die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auch unterbrechen, z. B. wegen eines kurzfristigen größeren Auftrages.  Anschließend verlängert sich die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes um genau diesen Zeitraum der Unterbrechung.

Urlaubsanspruch nehmen

Idealerweise nutzen Mitarbeitenden ihren Resturlaub in verkürzt arbeitenden Unternehmen und Betrieben, um Arbeitsausfälle zu vermeiden. Dies sollte der Arbeitgeber klären.

 

Hotline für Beratung

Eine extra für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen geschaltete Hotline berät Sie gerne:

Telefon: 0800 45555 20 - montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr

Weitere Informationen zu dem Thema Kurzarbeiter sind zu finden unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit

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