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Wiedereinstieg

1. Vorbereitung für den beruflichen Wiedereinstieg

Auch wenn Sie schon im Vorfeld Klarheit geschaffen haben, was Sie nach der Elternzeit machen wollen – hier haben wir noch weitere Stichworte und Tipps für Sie zusammengestellt, die die Planung und den Schritt in die Arbeit erleichtern und begleiten können:

  • Grundsätzliche Abstimmung in der Familie, wie und wann der Wiedereinstieg passieren soll
  • Klärung der regelmäßigen Kinderbetreuung - genereller Zeitbedarf - Bring- und Abholzeiten
  • Wer kann mich noch unterstützen?
  • Wie werden die Kinder betreut – auch während der Ferienzeiten?
  • Was tun im „Notfallplan“, wenn das Kind krank ist – wer kann einspringen und helfen?

Krankheit des Kindes

Wichtig zu wissen: Ist Ihr Kind krank und Sie sind gesetzlich krankenversichert, können Sie sich von der Arbeit unbezahlt freistellen lassen. Sie erhalten dann Krankengeld von der Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind jünger als 12 Jahre ist, ein ärztliches Attest vorliegt und niemand im Haushalt sich um das Kind kümmern kann.

Für jedes Kind können Sie max. 10 Arbeitstage (bei mehreren Kindern max. 25 Tage) freigestellt werden, sind Sie alleinerziehend, dann max. 20 Arbeitstage pro Kind (bei mehreren Kindern max. 50). Für Beamte und privat Krankenversicherte gelten andere Bestimmungen. Infos erhalten Sie auch über Ihre Personalabteilung oder Ihre Krankenkasse.

Arbeitszeit

Klären Sie mit der Familie, der Kinderbetreuung und Ihrem Unternehmen ab, welche Arbeitszeiten möglich sind (vor- oder nachmittags, flexibel, Schichtdienst, am Wochenende...).

Mobilität

Mobilität ist wichtig, um Wegstrecken, Zeitrahmen etc. einzuhalten. Privat-PKW oder öffentliche Verkehrsmittel: Was passt am besten, um Arbeits- und Kitazeiten stressfrei einhalten zu können? Denken Sie dabei auch an Wegstrecken, Verkehrsbehinderungen beim Berufsverkehr etc.

Unterstützung und Hilfe

Alles selber machen muss nicht sein! Um mehr Zeit für Kinder, Familie und sich selbst zu haben, können Sie sich auch Hilfe von außen holen: Dies kann von Nachbarschaftshilfe über Haushaltshilfen bis hin zu Reinigungskräften gehen. Es gibt inzwischen viele Dienstleister im Oberbergischen Kreis, mit einem breitgefächerten Angebot rund um Haus und Garten. Beachten Sie bei Ihrer Suche auch die Angebote der Behindertenwerkstätten!

Wollen Sie selber „Arbeitgeberin“ für eine Haushaltshilfe werden, achten Sie auf:

  • angemessene Bezahlung
  • ausreichenden Versicherungsschutz
  • Einhaltung von steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften!

Beratung erhalten Sie dazu über die Minijob-Zentrale und über die Verbraucherzentrale NRW.  

Link: Minijob-Zentrale - Startseite (minijob-zentrale.de)

Link: Startseite | Verbraucherzentrale NRW

 

2. Angebote der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Oberberg

Video „Agentur für Arbeit und Jobcenter informieren zu Möglichkeiten des beruflichen Wiedereinstiegs“

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Oberberg unterstützen Sie bei der Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzsuche. Dabei ist das Jobcenter Oberberg für all diejenigen Ansprechpartner, die Arbeitslosengeld II beziehen. Die Agentur für Arbeit berät alle, die Arbeitslosengeld I erhalten oder keine finanziellen Leistungen beziehen.

Die Fachkräfte der Agentur für Arbeit und des Jobcenters beraten Sie rund um die Arbeitsplatzwahl, berufliche Entwicklung, sie helfen bei Berufs- und Arbeitsplatzwechsel und klären Fragen zur Arbeitsförderung. All das kann Ihren Wiedereinstieg in den Beruf unterstützen. Darüber hinaus entwickeln die Berater / Beraterinnen mit Ihnen passgenaue Maßnahmenpakete.

Aktivierung und berufliche Eingliederung

Damit Sie wieder voll einsteigen können, unterstützen die Agentur für Arbeit und das Jobcenter mit Bewerbungstrainings, Aufbau neuer Kompetenzen, Schulungen bis hin zur Begleitung in den ersten Berufs- oder Ausbildungswochen.

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Fehlen Ihnen Kenntnisse oder Qualifikationen, dann können Sie einen Bildungsgutschein nutzen, um sich weiterzubilden. Den Bedarf klären Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter. Dort wird Ihnen der Bildungsgutschein auch ausgestellt. Damit erhöhen Sie Ihre Chancen auf einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz.

Eingliederungszuschuss (EGZ)

Können Sie aus verschiedenen Gründen nur eingeschränkt arbeiten, haben eine Behinderung oder fehlende Qualifikationen, dann kann Ihr zukünftiges Unternehmen einen Eingliederungszuschuss beantragen. Sprechen Sie Ihre Personalabteilung darauf an.

Teilzeitberufsausbildung

Neben der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter sind auch die Industrie- und Handelskammer IHK zu Köln und die Handwerkskammer zu Köln hilfreiche Ansprechpartner. Dort können Sie sich zu Teilzeitberufsausbildungen informieren und die jährlich angebotenen Vorbereitungskurse TEP nutzen.

Unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 4 5555 00 ist die Agentur für Arbeit für Sie erreichbar. Über die Internetseite www.arbeitsagentur.de finden Sie außerdem die Adressen der Standorte in Gummersbach, Waldbröl und Wipperfürth und deren Öffnungszeiten.

Das Jobcenter Oberberg ist in allen 13 Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises vertreten. Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten finden Sie auf der Homepage des Jobcenters.

Link: Startseite - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) => Dienststellen vor Ort veröffentlicht.

Link: Herzlich willkommen beim Jobcenter Oberberg! (jobcenter-oberberg.de)

 

3. Unterstützungsangebote der Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises

Beratung zur Beruflichen Entwicklung (BBE)

Das Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an Personen in beruflichen Veränderungsprozessen. Das Förderprogramm des Landes NRW bietet Beschäftigten und Berufsrückkehrenden in NRW die Möglichkeit, sich kostenfrei beraten zu lassen.

Inhalte der Beratung können sein:

  • Berufliche Veränderungswünsche
  • Berufliche Weiterbildung
  • Berufsrückkehr (nach einer familiären Unterbrechung der Berufstätigkeit)

Darüber hinaus können Sie mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen eine Erstberatung zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen in Anspruch nehmen. Durchgeführt wird diese Beratung im Oberbergischen Kreis von der Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises.

Link: Wirtschaftsförderung Oberbergischer Kreis - Leistungen für Privatpersonen (wf-obk.de)

 

 

Bild AgenturfA JC

Video: Agentur für Arbeit Gummersbach und Jobcenter Oberberg informieren über Möglichkeiten des beruflichen Wiedereinstiegs.