Bildungsscheck 2.0

Start des Bildungsschecks 2.0 ab Februar 2026
Ab dem 1. Februar 2026 steht die neue Förderung, finanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds, zur Verfügung. Mit dieser Förderung unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Bildungsscheck 2.0 kann pro Person einmal im Kalenderjahr beantragt werden.

Wichtige Informationen:

Wer wird mit dem Bildungsscheck 2.0 gefördert?
Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).

Was wird mit dem Bildungsscheck 2.0 gefördert?
Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dient (ein Mal pro Kalenderjahr). Mehr Informationen finden Sie im Informationsblatt zu den Inhalten der beruflichen Weiterbildung. Hier können Sie sich auch informieren, welche Maßnahmen nicht als berufsbezogene Weiterbildung im Sinne dieser Förderung gelten.

Wie hoch ist die Förderung Bildungsscheck 2.0?
Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, maximal 500 Euro. Ausgaben für eventuell anfallende Fahrten und Unterbringung sind nicht förderfähig.

Welche Nachweise sind für den Bildungsscheck 2.0 erforderlich?

  • Einkommenssteuerbescheid: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis nicht älter als zwei Jahre sein (Datum des Dokuments).
  • Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt)
  • Rechnung des Weiterbildungsanbieters

Wie kann der Bildungsscheck 2.0 beantragt werden?
Die Antragstellung erfolgt online und beginnt mit der Anmeldung mindestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung.

So geht’s:

Registrieren:
Gehen Sie zum ESF-Onlineportal. Registrieren Sie sich dort und bestätigen Sie Ihre Registrierung mit dem Code, den Sie per E-Mail vom ESF-Onlineportal erhalten haben.

Anmelden:
Melden Sie im Portal Ihre Weiterbildung unter „Bildungsscheck 2.0“ an – spätestens am Tag vor Kursbeginn an. Geben Sie Ihre persönlichen Daten und das Kursdatum an.

Teilnehmen:
Nehmen Sie an Ihrer Weiterbildung teil. Bitten Sie den Weiterbildungsanbieter, die Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt) auszufüllen und eine Rechnung auszustellen.

Unterlagen hochladen und Antrag stellen:
Nach Abschluss der Weiterbildung laden Sie im Portal
1. die vollständig ausgefüllte Teilnahmebestätigung,
2. die Rechnung der Weiterbildung
3. und Ihren Einkommensteuerbescheid hoch.

Förderbetrag erhalten:
Die zuständige Bezirksregierung prüft den Antrag. Bei einer positiven Förderentscheidung wird der Zuschuss direkt auf das Konto überwiesen.

Prüfen Sie mit dem Schnelltest die Voraussetzung, um Ihre Weiterbildung fördern zu lassen: Link zum Schnelltest

Die Antragsstellung erfolgt unter: https://www.mags.nrw/esf-online-antrag

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Bildquelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen