Corona-Krise: Informationen für Unternehmen

 

 

Zwischen Januar und März 2022 gibt es mit der Überbrückungshilfe IV neue Unterstützung für Unternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler alles Branchen.

Überbrückungshilfen für Unternehmen und Soloselbstständige werden bis zum 30.9.2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert

Verbindliche Testangebote in Betrieben kommen

Hier in den FAQ beantworten wir Ihre Fragen zur Corona-Pandemie

Aktuellste Informationen der Bundesregierung zu Corona-Hilfen

Präventive Corona-Bekämpfung in Unternehmen - Best Practice-Beispiele

18.02.201: Hier finden Sie Informationen zur Neustarthilfe

Informationen zu Verbesserungen bei den Überbrückungshilfen III finden Sie hier.

 

Weiterer Schritt bei Hilfen

Die Bundesregierung ist bei milliardenschweren Zuschüssen für Unternehmen und Selbstständige in der Krise einen Schritt weitergekommen. Von diesem Dienstag - 06.01.2021 - an fließen erste Gelder der Dezemberhilfen, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Konkret geht es um Abschlagszahlungen, ein Vorschuss auf spätere Zahlungen. Firmen bekommen Abschlagszahlungen von bis zu 50.000,-- Euro, Soloselbstständige von bis zu 5.000,-- Euro.

Unternehmen, die seit dem 02.11.2020 schließen mussten, können Novemberhilfen mit einem nicht zurückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 75% des Umsatzes des Vergleichsmonats aus 2019 beantragt werden. Diese Förderung wird als Dezemberhilfe weitergeführt und unterstützt so auch die Unternehmen, die von den aktuellen Schließungen seit dem 16.12.2020 betroffen sind.

Zudem können bis zum 31.01.2020 die Überbrückungshilfen II (Förderzeitraum September bis Dezember 2020) beantragt werden, die bewilligt werden, wenn es einen Umsatzeinbruch von mind. 50% in zwei zusammenhängenden Monaten oder mind. 30% im Durchschnitt in den Monaten gegenüber dem Vorjahreszeitraum gab. Die Förderung erstattet einen Anteil der betrieblichen Fixkosten und wird online über eine Steuerberaterin/einen Steuerberater beantragt.

Diese Hilfen wird es auch im Jahr 2021 geben.

Die Überbrückungshilfen III decken die Monate Januar bis Juni 2021 ab und wurden hinsichtlich der anrechenbaren Kosten erweitert. Ab Januar 2021 soll diese Hilfe dann ebenfalls online über eine Steuerberaterin/einen Steuerberater zu beantragen sein.

Die Überbrückungshilfe III wird auch erhebliche Verbesserungen für Soloselbständige bringen, die sog. Neustarthilfe. Betroffene, zum Beispiel aus dem Kunst- und Kulturbereich, sollen künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss erhalten können. Dazu wird die bisherige Erstattung von Fixkosten ergänzt um eine einmalige Betriebskostenpauschale (Neustarthilfe). Damit können Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III sonst keine Fixkosten geltend machen können, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, einmalig 25 Prozent des Umsatzes des entsprechenden Vorkrisenzeitraums 2019 erhalten. Die Neustarthilfe ist aufgrund ihrer Zweckbindung nicht auf Leistungen der Grundsicherung u.ä. anzurechnen. Es handelt sich um einen unbürokratischen und schnellen Zuschuss, der – wenn die Antragsvoraussetzungen vorliegen – nicht zurückzuzahlen ist.

Mit dieser Informationsseite möchten wir Ihnen einige Links und Kontakte zur Verfügung stellen, bei denen Sie sich grundlegend über geeignete Maßnahmen informieren können. Diese Seite kann nur als Orientierungshilfe dienen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Nehmen Sie Kontakt zu uns und den genannten Institutionen auf. Wir versuchen, Sie nach Kräften zu unterstützen.

Kontaktliste für Unternehmen

  • Wirtschaftsförderung Oberbergischer Kreis
    Kontaktstelle Wirtschaft: Tel.: 02261 88-6868
    wirtschaftsfoerderung@obk.de
  • Service-Center der IHK Köln: Tel.: 0221 1640 4444
  • Hotline der Handwerkskammer zu Köln: Tel.: 0221 2022-346
  • Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit:
    - Oberbergischer Kreis: Tel.: 02261 304-104
     - bundesweite Service-Rufnummer: Tel.: 0800 45555 20
  • NRW.BANK-Service-Center: Tel.: 0211 91741 4800

Kontaktmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger des Oberbergischen Kreises

  • Das Bürgertelefon der Kreisverwaltung:  02261 88-3888

 

05.05.2020
Neue Betrugsmasche bei der NRW-Soforthilfe 2020: Kriminelle versuchen Rückzahlungen abzugreifen

27.03.2020:
Das online-Portal für die Antragstellung der Hilfen ist freigeschaltet.
Es werden folgende Unterstützungen zur Vermeidung von finanziellen Engpässen in den folgenden drei Monaten gewährt:

  • 9.000 Euro: bis zu fünf Beschäftigte
  • 15.000 Euro: bis zu zehn Beschäftigte
  • 25.000 Euro: bis zu fünfzig Beschäftigt

Hier finden Sie die elektronischen Antragsformulare: https://soforthilfe-corona.nrw.de

Weitere Infos unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

 

25.3.2020:
Die G.I.B. NRW hat eine übersichtliche Zusammenfassung der aktuell verfügbaren Hilfen erstellt. Darin finden Sie die Themen

  • Kurzarbeitergeld
  • KfW-Corona-Hilfen
  • Bürgschaften
  • NRW.BANK Universalkredit
  • Entschädigung von Verdienstausfall
  • Beteilignungskapital Mikromezzaninfonds
  • Minderung der Steuer-Vorauszahlung

Sie können das Dokument hier herunterladen.

 

Mitteilung der Landesregierung vom 19.3.2020:

Das Land NRW hat die Maßnahmen in dem PDF-Dokument "NRW Rettungsschirm" dargestellt. Sie können dieses Dokument hier herunterladen.

Die Pressemitteilung der Landesregierung vom 19.03.2020 können Sie hier abrufen.

 

Am 23.03. teilt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und das Ministerium der Finanzen mit:

Die Bundesregierung hat heute umfangreiche Hilfen beschlossen, um Kleinunternehmen durch direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro (bis fünf Mitarbeiter) und 15.000 Euro (bis zehn Mitarbeiter) zu unterstützen.
Nordrhein-Westfalen wird diese Corona-Soforthilfen schnellstmöglich an die Unternehmen weiterreichen. Darüber hinaus plant die Landesregierung das Sofortprogramm des Bundes aufzustocken und zusätzlich Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro zahlen. Eine entprechende Vorlage werden Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper dem Kabinett morgen vorstellen.
Die vollständige Presse-Erklärung dazu können Sie hier herunterladen.

 

Die Finanzverwaltung bietet an:

  • zinslose Stundung der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer,Umsatzsteuer
  • Herabsetzung von Steuervorauszahlungen/des Steuermessbetrages für Zwecke derGewerbesteuer-Vorauszahlungen

Den Vordruck können Sie hier herunterladen. Den Antrag schicken Sie bitte per Post an Ihr zuständiges Finanzamt oder elektronisch über das jeweilige Kontaktformular. (Quelle: Finanzverwaltung NRW)

Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung:

  • bis € 2,5 mio durch die Bürgschaftsbank NRW, die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft
  • ab € 2,5 Mio. über das Landesbürgschaftsprogramm (auch Großunternehmen)
  • kleine Unternehmen und Existenzgründer habe die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen

Falls Sie allgemeine Informationen benötigen, hilft Ihnen die landeseigene Förderbank NRW.BANK gerne weiter: NRW.BANK-Service-Center: 0211 91741 4800

Die Förderberater der NRW.BANK informieren und beraten individuell und diskret über die Förderinstrumente des Landes. Wichtig ist, sich so früh wie möglich zu melden, um gezielt und rechtzeitig alle Möglichkeiten auszuloten.
 
Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte zudem zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden, denn die Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten erfordert immer die Begleitung durch eine Hausbank.

KFW Corona Hilfe

 

Ab sofort KFW-Schnellkredit für den Mittelstand mit 100-prozentiger Haftungsfreistellung und den Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

 

Als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit?

Dann können Sie ab sofort bei Ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel  beantragen, sofern Sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren.

Weitere Informationen zu dieser Unterstützung finden Sie hier.

 

Aus der Pressemeldung des MKW NRW (Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW) vom 09.04.2020:

Kultur

Mittel der Corona-Soforthilfe in Höhe von fünf Millionen Euro vollständig ausgezahlt

Finanzvolumen ausgeschöpft, Folgelösung wird derzeit erarbeitet - Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Große Nachfrage von Betroffenen zeigt Wichtigkeit dieser schnellen Unterstützung für die Kultur

Um freischaffende Künstlerinnen und Künstler in der Corona-Krise bis zum Anlaufen der umfassenden Bundes- und Landesprogramme schnell und wirkungsvoll zu unterstützen, hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft bereits Mitte März ein Sonderförderprogramm in Höhe von insgesamt fünf Millionen Euro aufgelegt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Weiterbildung und politische Bildung

Auch im Bereich der gemeinwohlorientierten Weiterbildung und politischen Bildung plant die Landesregierung, die bereits bewilligten gesetzlichen Fördermittel in Höhe von ebenfalls rund 120 Millionen Euro fortlaufend und beschleunigt auszuzahlen, auch wenn Bildungsveranstaltungen wegen der Corona-Pandemie derzeit nicht durchgeführt werden können. Dadurch soll das Risiko verringert werden, dass die Einrichtungen in akute Liquiditätsprobleme kommen. 
 
Außerdem arbeitet das Ministerium an einem Hilfsprogramm für die Einrichtungen, um vor allem die fehlenden Einnahmen durch den Wegfall von Kursgebühren oder Teilnehmerbeiträgen auszugleichen, die im Bereich der gemeinwohlorientierten Weiterbildung etwa ein Drittel der regelmäßigen Einnahmen ausmachen. 

Die vollständige Pressemeldung können Sie hier abrufen.

Antragsvordrucke und eine FAQ-Liste finden Sie hier

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie hinter den folgenden Links:

Erleiden Firmen in Deutschland durch die Folgen von Corona Auftragsengpässe, ist dafür ein Ausgleich über Kurzarbeitergeld (KUG) möglich. 

Ein auf Grund oder in Folge des Corona-Virus und/oder der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen eingetretener Arbeitsausfall beruht im Regelfall auf einem unabwendbaren Ereignis oder auf wirtschaftlichen Gründen im Sinne des Paragraphen 96 Abs. 1 Nr. 1 SGB III. Ein Ausgleich des Arbeitsausfalls mit Hilfe des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes ist damit grundsätzlich möglich.

Am 13. März 2020 haben Bundestag und Bundesrat angesichts der Corona-Krise eine umfangreiche Anpassung des Kurzarbeitergeldes beschlossen, die ab dem 1. April 2020 gelten soll; darunter beispielsweise die Absenkung des Anteils der Beschäftigten eines Betriebs, die von Entgeltausfall mindestens betroffen sein müssen, auf 10 Prozent oder die je nach Fall vollständige oder teilweise Erstattung der von den Arbeitgebern allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten. Diese Anpassung des Kurzarbeitergeldes ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet.

Wichtig ist, dass Betriebe und Unternehmen im Bedarfsfall bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen.

Die Agentur für Arbeit hat youtube-Videos bereitgestellt, in denen Details zum Kurzarbeitergeld (KUG) erläutert werden.

In einem weiteren Video wird das Ausfüllen des Antrags erklärt:

Die FAQ-Liste des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können Sie hier herunterladen.

 

Weitere Informationen können Sie hier abrufen (Link zur Website der Agentur für Arbeit)

bundesweite Servicehotline für Arbeitgeber:  0800 45555 20
Hotline für den Oberbergischen Kreis: 02261 304-104
 

Auch die Regionalagentur Köln berät zum Kurzarbeitergeld.(wochentags von 9- 16 Uhr)

  • 0221 – 355 011 55 oder
  • 0221 – 355 011 77

 


 

Mit seinen drei Modulen "Digitalisierte Geschäftsprozesse", "Digitale Markterschließung" und "IT-Sicherheit" unterstützt Sie das Förderprogramm go-digital nicht nur bei der Optimierung von Prozessen und der Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.

Im Hinblick auf die Corona-Krise erscheinen insbesondere Maßnahmen wie

  • Einrichtung von home-office Arbeitsplätzen
  • Digitalisierung von workflows
  • kollaboratives Arbeiten

sinnvoll zu sein. Beratungsleistungen dazu sind in dem Programm "go-digital" förderfähig.

Weitere Informationen zu dem Programm können Sie hier abrufen.

 

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von 50% auf einen maximalen Beratertagessatz von €1100 für höchstens 30 Tage. Die Förderung ist an Voraussetzungen gebunden. Bitte lassen Sie sich von der Wirtschaftsförderung dazu beraten.

Kontakt:
Thomas Wojahn
Tel 02261 88-6804

Weitere Förderprogramme im Themenfeld "Digitalisierung" finden Sie hier.

 

 

Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot (z.B. Quarantäne) ausgesprochen werden, kann eine Entschädigung beantragt werden. Zuständig in Nordrhein-Westfalen sind der Landschaftsverband Rheinland (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf) und der Landschaftsverband Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Insbesondere auf der Seite des Landschaftsverbandes Rheinland finden Sie umfangreiche Informationen zu Tätigkeitsverbot und Entschädigung.

Kontakt zum Landschaftsverband Rheinland
LVR-Servicenummer: 0221 809-5444

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