Gemeinsam zum Erfolg

Die Wirtschaftsförderung Oberberg möchte zu Ihrem unternehmerischen Erfolg beitragen. Deshalb bieten wir Ihnen vielfältige Unterstützung an.

Diese reicht von individuellen Beratungen, dem ermitteln von passgenauen Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen über die Unterstützung bei der Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung bis hin zum Gewerbe-Immobilienservice oder unserer Kontaktstelle Wirtschaft, die Ihnen alles aus einer Hand bietet.

Nutzen Sie unsere vielfältigen Services und sprechen Sie uns an.  Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Leistungen für Unternehmen

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Kontaktstelle Wirtschaft - Ein Ansprechpartner für alle Dienstleistungen

Unser Ziel ist es, Sie als Unternehmer oder Gründer optimal zu unterstützen. Dazu zählt aus unserer Sicht auch, Wege und Verfahren bei Anträgen und Genehmigungen zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.  Oftmals ist es jedoch nicht ganz leicht, den Überblick bei der Vielzahl an Anlaufstellen innerhalb einer Verwaltung zu behalten.

Bei unserer Kontaktstelle Wirtschaft begegnen Sie daher nur einem einzigen Ansprechpartner in der Wirtschaftsförderung, der Sie bei all Ihren Fragen und Verfahren in der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises umfassend betreut und berät. Selbst wenn weitere Dienststellen hinzukommen: Sie bleiben bei Ihrem Ansprechpartner und bekommen alle Informationen und Dienstleistungen aus einer Hand.

Das bedeutet für Sie kurze Wege und Planungssicherheit. Versprochen!

Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung

 

 

Die Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises ist Mitglied des Vereins "Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung e.V." - nachweislich und TÜV-geprüft halten wir messbare Qualitätsversprechen ein.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wir stehen Ihnen montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Verfügung.

Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, melden wir uns binnen eines Werktages zurück.

Kontaktstelle Wirtschaft
T: 02261 88-6868
E: Wirtschaftsfoerderung@obk.de

Ich werde mein Unternehmen weiterentwickeln

Zuschuss Unternehmensberatung

Wegweiser zum passenden Beratungsprogramm

Know-how ist der Schlüssel zum Erfolg jedes Unternehmens. Wir helfen Ihnen dabei, immer auf dem neuesten Wissensstand zu sein. Dazu stehen Existenzgründerinnen und –gründern sowie etablierten Unternehmen eine ganze Reihe von Beratungsprogrammen zur Verfügung, die gefördert werden.

Wir beraten Sie kostenlos, welches Programm für Ihren Bedarf passt. Nachdem wir gemeinsam das passende Programm identifiziert haben, greifen wir Ihnen selbstverständlich auch bei der Antragstellung unter die Arme.

Einige Förderprogramme haben wir rechts aufgelistet.

Gut beraten in die Selbstständigkeit starten

Wer den Sprung in eine berufliche Selbstständigkeit wagt, braucht im Vorfeld eine fundierte Beratung. Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans oder Informationen zu Fördermitteln und -krediten liefert das Beratungsprogramm Wirtschaft. Wir weisen Ihnen den Weg dorthin. Bei uns reichen Sie auch Ihren Antrag ein.

Mit dem Beratungsprogramm Wirtschaft werden Gründungsberatungen durch freie Existenzgründungsberaterinnen und -berater bezuschusst. Gefördert werden beispielsweise Personen, die ein Unternehmen gründen oder ein bestehendes übernehmen wollen. Der Zuschuss zum Tagewerksatz des Unternehmensberaters liegt in der Regel bei 50 Prozent, maximal jedoch in Höhe von 400 Euro. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Sehr umfangreiche und immer aktualisierte Informationen finden Sie auch hier.


Die aktuelle Richtlinie können Sie hier downloaden.

Die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wurde mit einer neuen Richtlinie zum 1. Januar 2023 fortgesetzt. Mit dem Förderprogramm können sich Unternehmen Beratungskosten bezuschussen lassen, um dadurch die Wettbewerbsfähigkeit und das unternehmerische Know-how zu stärken. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die die Definition für KMU erfüllen.

Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Förderfähig sind ebenso Beratungen zur Fachkräftesicherung und -bindung, zu Kosteneinsparungen oder der Anpassung des Geschäftsmodells und zur ökologischen Nachhaltigkeit.

Alle Unternehmen, die sich im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen vor Antragstellung ein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen. Der Regionalpartner informiert über die Fördervoraussetzungen und die neuen Richtlinien. Eine Liste der aktuellen Regionalpartner finden Sie auf der Website der Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes.

Unternehmen erhalten eine Förderung für max. fünf in sich abgeschlossene Beratungen innerhalb der Richtliniendauer bis Ende 2026.

Der Zuschuss beträgt im Geltungsbereich der westdeutschen Bundesländer (ohne Region Lüneburg und Trier, mit Berlin und Region Leipzig) 50 Prozent, maximal aber 1.750 Euro pro Beratung und in den ostdeutschen Bundesländern (mit Region Lüneburg und Trier, ohne Berlin und Region Leipzig) 80 Prozent, höchstens jedoch 2.800 Euro pro Beratung.

Anträge auf Förderung einer Unternehmensberatung können ab sofort über die Homepage der Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes gestellt werden.

Die Wirtschaftsförderung führt mit Ihnen die vorgeschriebenen Beratungsgespräche und stellt Ihnen die für die Förderung erforderlichen Bestätigungsschreiben aus.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Landesregierung wird wegen der drängenden Herausforderung der Fachkräftegewinnung ab 2024 Fördermittel stärker auf Programme zur Integration von Menschen in Ausbildung und Arbeit konzentrieren. Diese Schwerpunktsetzung hat eine Umschichtung der ESF-kofinanzierten Arbeitspolitik erforderlich gemacht, die bei begrenzt zur Verfügung stehenden ESF-Mitteln auch die Kürzung bzw. Einstellung von etablierten Programmen beinhaltet. In der Konsequenz wird das Land NRW u.a. die Beratungsprogramme Potentialberatung und Transformationsberatung zum 31. Dezember 2023 einstellen.

 

Bringen Sie die PS auf die Straße“ - Nutzen Sie ihr gesamtes Potential

Ihr Unternehmen hat Potenzial – da sind Sie sich sicher. Können Sie die PS aber auch auf die Straße bringen? Die Potenzialberatung unterstützt fast alle Unternehmen mit Sitz in NRW, die Ihre Leistungsfähigkeit weiter ausbauen möchten.

Zur Stärkung der Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung mit Mitteln der Europäischen Union die Potentialberatung NRW. Mit Hilfe externer Beratungskompetenz und unter Beteiligung der Beschäftigten sollen die Potentiale des Unternehmens ermittelt und darauf aufbauend die Umsetzung notwendiger Veränderungsschritte in die Praxis begleitet werden.

Die Beratung im Sinne des Förderinstrumentes muss demnach unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens in einem der Themenfelder Arbeitsorganisation, Digitalisierung, Personalentwicklung, Demografischer Wandel oder Gesundheit erfolgen.

Gefördert werden 40 % der notwendigen Ausgaben für 1 bis 8 Beratungstage, höchstens 400 € pro Beratungstag. Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen und mindestens einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin (Vollzeitäquivalent). Die Potentialberatung NRW kann auch von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden.

Wir sind für Sie die Beratungsstelle im Auftrag der Landesregierung. Bei uns erhalten Sie alle Informationen rund um die Potenzialberatung, wir nehmen den Antrag entgegen und stellen bei Förderfähigkeit die Beratungsschecks aus.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Auf der Homepage der G.I.B. finden Sie zusätzliche, sehr umfangreiche Informationen.

Senden Sie eine E-Mail an Bernd.Creemers@obk.de mit dem Betreff Potentialberatung und Sie erhalten als Antwort weitere Informationen.

Die Landesregierung wird wegen der drängenden Herausforderung der Fachkräftegewinnung ab 2024 Fördermittel stärker auf Programme zur Integration von Menschen in Ausbildung und Arbeit konzentrieren. Diese Schwerpunktsetzung hat eine Umschichtung der ESF-kofinanzierten Arbeitspolitik erforderlich gemacht, die bei begrenzt zur Verfügung stehenden ESF-Mitteln auch die Kürzung bzw. Einstellung von etablierten Programmen beinhaltet. In der Konsequenz wird das Land NRW u.a. die Beratungsprogramme Potentialberatung und Transformationsberatung zum 31. Dezember 2023 einstellen.

 

Unternehmen sind gefordert, sich in Richtung einer klima- und umweltfreundlichen Wirtschaft weiter zu entwickeln, um wettbewerbsfähig zu bleiben und um gesetzliche Anforderungen, aber auch Vorgaben von Kund*innen und nicht zuletzt Erwartungen der Endverbraucher*innen an umwelt- und ressourcenschonende Produkte und Dienstleistungen zu erfüllen.

Die Transformationsberatung NRW als neues Förderinstrument mit Start am 01.07.2022 fördert die Beratung von Unternehmen in NRW zur Ausrichtung und Umsetzung im ausschließlichen Themenfeld einer Green Economy Strategie. Die Transformationsberatung lässt sich hinsichtlich der ähnlichen Förderkonditionen und der gemeinsamen Ziele zur Stärkung der Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit als Schwesterprogramm der bereits seit 2000 existierenden Potentialberatung begreifen.

Gefördert werden 40 % der notwendigen Ausgaben für 1 bis 12 Beratungstage, höchstens 400 € pro Beratungstag. Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen und mindestens einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin (Vollzeitäquivalent).

Wir sind für Sie die Beratungsstelle im Auftrag der Landesregierung. Bei uns erhalten Sie alle Informationen rund um die Potenzialberatung, wir nehmen den Antrag entgegen und stellen bei Förderfähigkeit die Beratungsschecks aus.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Auf der Homepage der G.I.B. finden Sie zusätzliche, sehr umfangreiche Informationen.

Senden Sie eine E-Mail an Bernd.Creemers@obk.de mit dem Betreff Transformationsberatung und Sie erhalten als Antwort weitere Informationen.

Bernd Creemers
T: 02261 88-6805
E: Bernd.Creemers@obk.de

Ich werde ein neues Produkt entwickeln

Zuschuss zu Forschungsausgaben

Forschung und Entwicklung (F&E) ist gerade auch für klein- und mittelständische Betriebe (KMU) wichtig, um wettbewerbsfähig zu bleiben oder sich Nischen aufzubauen, die das Potenzial zur (Welt-) Marktführerschaft haben.

Da F&E teuer ist und viele KMUs sich keine eigenen F&E-Abteilungen aufbauen können, fördern Land, Bund und EU die Zusammenarbeit von Wirtschaft mit einschlägigen Forschungseinrichtungen.

Hier eine Auswahl an Fördermöglichkeiten:

Für kleine und mittlere Unternehmen bietet das Land Nordrhein-Westfalen Innovationsgutscheine an. Sie dienen als Eintrittskarte zu den Forschungslaboren der besten europäischen Hochschulen und Institute. Der Innovationsgutschein ermöglicht dort die vergünstigte Nutzung von Know-how und Infrastruktur zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Den Fördersteckbrief können Sie hier downloaden.

Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital besteht aus zwei Teilprogrammen. Neben der Assistentenförderung, die die Einstellung von Hochschulabsolventinnen und -absolventen ermöglicht, gibt es eine Gutscheinförderung. Mit den Gutscheinvarianten MID-Analyse, MID-Innovation und MID-Digitalisierung unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) kleine und mittlere Unternehmen beim Technologietransfer, bei externen Analysen und Entwicklungsarbeiten durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie bei der Beratung zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten.

Der Fokus liegt dabei auf einer intelligenten (Weiter-)Entwicklung und Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren. So sollen KMU dabei unterstützt werden, die Trends ihrer Branche aufzugreifen und diese mithilfe spezifischer Projekte passgenau auf das eigene Unternehmen zu übertragen.

Den Fördersteckbrief können Sie hier downloaden.

Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und wollen Ihre Prozesse digitalisieren? Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren, scheuen aber den formellen Aufwand? Dann sollten Sie go-digital kennenlernen!

Mit seinen drei Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Digitale Markterschließung” und „IT-Sicherheit” unterstützt Sie das Förderprogramm go-digital nicht nur bei der Optimierung von Prozessen und der Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Junge Hochschulabsolventen helfen kleinen Unternehmen beim Einstieg in neue digitale Geschäftsmodelle

Ab sofort sind auch Digitalisierungsassistenten Bestandteil des erfolgreichen Förderprogramms „Mittelstand.innovativ!“.

Die neue Förderkomponente tritt neben den bisherigen Innovationsassistenten. Damit werden neu eingestellte Hochschulabsolventen für die Umsetzung von Innovationsprojekten in kleinen Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten für die Dauer von zwei Jahren unterstützt. Bis zu 22.500 Euro pro Jahr können dafür beantragt werden.

Die aktuellen Förderkonditionen sowie alle weiteren Fördermaßnahmen bei „Mittelstand Innovativ“ finden Sie hier.
 

 

Ziel des EU-Forschungsrahmenprogramms ist es, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie der Gemeinschaft zu stärken und die Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern so wie alle Forschungsmaßnahmen zu unterstützen, die für erforderlich gehalten werden. Im Vordergrund steht dabei die Schaffung eines Europäischen Forschungsraums durch eine verstärkte und effizientere Bündelung europäischer Forschungsanstrengungen und -kapazitäten. Die Verwaltung der EU- Forschungsrahmenprogramme erfolgt zentral aus Brüssel.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.

Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. Das ZIM zielt auf mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und ist auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen ausgerichtet.

Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.


Einzelmaßnahmen können mit bis zu 247.500,-- Euro (45 % von 550.000,-- Euro) gefördert werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bernd Creemers
T: 02261 88-6805
E: Bernd.Creemers@obk.de

Die Förderberatung Forschung und Innovation des Bundes informiert zu weiteren Fördermöglichkeiten für den innovativen Mittelstand. Ihren Webauftritt finden Sie hier.   

Ich werde investieren

Zinsverbilligte Darlehen

Mit zinsverbilligten Darlehn zum Geschäftserfolg

Sie möchten investieren, neu gründen, Innovationen umsetzen? Sie würden gerne staatliche Kredite nutzen, wissen aber nicht wie?

Wir helfen Ihnen, den Dschungel der möglichen Förderkredite zu lichten. Egal ob NRW.BANK.Mittelstandskredit, KfW-Startgeld oder NRW/EU-Investitionskapital.

Vor dem Banktermin unterstützen wir Sie, den passenden Kredit zu identifizieren.

 

Aktuell: NRW.BANK.Universalkredit – Ausbau der Zusammenarbeit mit der BÜRGSCHAFTSBANK NRW

KfW

Bauen Sie Ihren Erfolg weiter aus!

Sie wollen Ihr Unternehmen erweitern oder laufende Kosten finanzieren? Sie möchten Ihr Eigenkapital aufstocken oder qualifizierte Beratung nutzen?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW begleitet Sie bei wichtigen unternehmerischen Schritten und bieten Ihnen die passende Förderung.

Hier finden Sie einige Links zu Förderkrediten:

KfW-Unternehmer­kredit
Die Komplettlösung für etablierte Unternehmen

KfW-Unternehmer­kredit Plus
Für Vorhaben innovativer Unternehmen

ERP-Innovationsprogramm
Für die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren im Unternehmen

 

Unternehmerische Verantwortung, Nachhaltigkeit und gesellschaftliches Engagement sind wichtige Themen für die NRW.BANK.

Auch die NRW.BANK unterstützt Sie mit Förderangeboten; z.B:

NRW.BANK.Mittelstandskredit
Darlehen mit festen Laufzeiten von 5, 10 und 20 Jahren sowie festem Zinssatz bis zu 10 Jahre für Mittelständler und Freiberufler.

NRW.BANK.Universalkredit
Darlehen mit flexiblen Laufzeiten und Zinsbindungen von 3 bis 10, 15 und 20 Jahren für Gründer, Mittelständler und Freiberufler.

NRW.BANK.Innovative Unternehmen
Darlehen mit flexiblen Laufzeiten für Investitionen in innovative Prozesse und Leistungen.

 

Bernd Creemers
T: 02261 88-6805
E: Bernd.Creemers@obk.de

Qualifizierte Mitarbeiter sind der entscheidende Erfolgsfaktor eines jeden Unternehmens.

Mit Weiterbildung binden Sie Ihre Mitarbeiter und sorgen gleichzeitig für die Stärkung Ihrer Innovationskraft und Marktposition. Sie investieren in Ihre Mitarbeiter und bieten ihnen dadurch Chancen, sich in und mit Ihrem Unternehmen zu entwickeln.

Attraktive Förderprogramme unterstützen Sie dabei, um entstehende finanzielle Belastungen abzufedern.

Fragen Sie unsere Experten von der Wirtschaftsförderung. Nutzen Sie unsere kostenfreien Beratungsangebote. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen und suchen gemeinsam das passende Programm heraus.

Logo EU und MAGS 21-27

Die Landesregierung wird wegen der drängenden Herausforderung der Fachkräftegewinnung ab 2024 Fördermittel stärker auf Programme zur Integration von Menschen in Ausbildung und Arbeit konzentrieren. Diese Schwerpunktsetzung hat eine Umschichtung der ESF-kofinanzierten Arbeitspolitik erforderlich gemacht, die bei begrenzt zur Verfügung stehenden ESF-Mitteln auch die Kürzung bzw. Einstellung von etablierten Programmen beinhaltet. Aufgrund der stärkeren eigenmotivierten Beschäftigtenförderung durch die Unternehmen und die verbesserten Bedingungen für eine Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit wird das Land NRW den betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck und die diesbezügliche Beratung zum 31. Dezember 2023 einstellen..

 

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Weiterbildung Ihrer Beschäftigten mit dem etablierten Instrument Bildungsscheck. Dieser steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung, die in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten tätig sind.

Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird der Betrieb beraten und der Betrieb trägt den Eigenanteil.

Voraussetzungen:

  • Betriebsgröße: max. 50 Beschäftigte.
  • Die Einkommensgrenze wurde Anfang Mai 2018 abgeschafft.
  • Die Arbeitsstätte muss in NRW liegen.
  • Anzahl: max. zehn Bildungsschecks in jedem Kalenderjahr.
  • Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- Euro pro Bildungsscheck.
  • Zielgruppen: Beschäftigte (auch sozialversicherungspflichtig beschäftigte Gesellschafter-Geschäftsführer)

Die Kosten für Weiterbildungen werden mit dem Bildungsscheck mit 50 Prozent bezuschusst – bis zu einer maximalen Fördersumme von 500,-- Euro je Fortbildung.

WICHTIG: Die Weiterbildung darf erst nach Ausstellung der Bildungsschecks beginnen! Sie dürfen Ihre MitarbeiterInnen aber schon vor dem Termin anmelden.

Vereinbaren Sie einen Termin und bringen bitte zu diesem Termin mit:

  • den (oder die) am PC ausgefüllten und vom Beschäftigten unterschriebenen Datenschutzrechtlichen Hinweis - diese Erklärung können Sie hier downloaden,
  • die Betriebsnummer (nicht Betriebsstättennummer) des Unternehmens (achtstellig, von der Agentur für Arbeit),
  • die Anzahl der weiblichen und männlichen Beschäftigten,
  • Info über die Kammerzugehörigkeit (IHK, HWK o.a.),
  • Vorname und Name des Geschäftsführers,
  • Personalausweis der Person, die den Termin wahrnimmt; diese Person wird vom Unternehmen bevollmächtigt,
  • Weiterbildungsanbieter mit Namen und Ort, bei dem die Weiterbildung besucht werden soll, und zwei Alternativen mit Namen und Ort (keine Angebote).
  • Im Termin wird – wenn alle Informationen vorliegen - der Bildungsscheck generiert und ausgegeben.

Im folgenden Link - http://www.iwwb.de/?Bundesland=nrw - können Sie nach Weiterbildungsangeboten recherchieren.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner:
Bernd Creemers
T: 02261 88-6805
E: Bernd.Creemers@obk.de

Strukturwandel, Digitalisierung, Fachkräftemangel – das sind schon heute große Herausforderungen für Unternehmen. Für die Zukunftsfähigkeit Ihres Betriebes sollten Sie jetzt die Weichen stellen: Entwickeln Sie das Potenzial Ihrer Beschäftigten in Richtung der Anforderungen von morgen.

Gewinnen Sie den Wettbewerb um Fachkräfte, indem Sie auch geringqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterbilden und auf neue Technologien vorbereiten. Wir beraten und unterstützen Sie dabei im Rahmen von WEITER.BILDUNG!

WEITER.BILDUNG! bedeutet für Ihr Unternehmen Unterstützung der betrieblichen Weiterbildung durch ...

  • eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist.
  • Förderleistungen wie die Übernahme von Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse.
  • erweiterten Zugang zu Weiterbildungsförderungen.

Sie möchten Ihre Beschäftigten gezielt qualifizieren. Wir beraten Sie dabei – mit unserer Expertise – individuell und vor Ort. Mit unserem Beratungsangebot unterstützen wir Sie bei

  • der Analyse Ihrer aktuellen Personalstruktur. Daraus leiten wir Empfehlungen für Ihre Personalplanung ab.
  • der Identifizierung von Entwicklungspotenzialen Ihrer Beschäftigten und der Ermittlung von konkretem Weiterbildungsbedarf.
  • der Planung Ihrer Qualifizierungsmaßnahmen und deren Umsetzung.
  • der Beantragung der Förderleistungen.
  • der Qualifizierung Ihrer Beschäftigten während Kurzarbeit.

Am Ende unserer Beratung steht ein Weiterbildungskonzept, das genau auf den Bedarf Ihres Betriebes zugeschnitten ist.

Für eine effiziente und vertrauensvolle Zusammenarbeit steht Ihnen beim Arbeitgeber-Service eine persönliche Ansprechperson zur Verfügung. Die Kontaktdaten des Arbeitgeber-Services finden Sie hier am Ende dieser Seite.

So kann mit WEITER.BILDUNG! gefördert werden

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

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Ich suche Fachkräfte

FachKraftWerk

Fachkräftesicherung Fachkräftegewinnung

Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung

FachKraftWerk Oberberg ist der Zusammenschluss von zwölf Partnern, die den regionalen Unternehmen bei der besonderen Herausforderung der Fachkräftesicherung mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ziel ist die praxisnahe Unterstützung von Unternehmen, um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten

Informationen für Unternehmen zum Thema "Fachkräftesicherung" haben wir auf einer separaten Seite zusammengestellt.

 

Logo Fachkraftwerk

FachKraftWerk Oberberg ist der Zusammenschluss von 13 Partnern, die den regionalen Unternehmen bei der besonderen Herausforderung der Fachkräftesicherung mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ziel ist die praxisnahe Unterstützung von Unternehmen, um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.

Partner im FachKraftWerk Oberberg:

Wenden Sie sich bei Fragen zu FachKraftWerk Oberberg gerne an:

Nicole Breidenbach
T: 02261 88-6803
E: Nicole.Breidenbach@obk.de

Nicole Breidenbach
T: 02261 88-6803
E: Nicole.Breidenbach@obk.de

Wirtschaftsstandort Oberberg bietet den Unternehmen attraktive Bedingungen

Dafür hält die Verwaltung verbindliche Standards ein.

Welche das sind, finden Sie auf der folgenden Detailseite.

N.N.
T: 02261 88-6802
E: Wirtschaftsfoerderung@obk.de  

Monatlich informieren wie Sie kurz und bündig über wichtige Informationen aus den Unternehmen, aus den Netzwerken, über kommende Veranstaltungen und vieles mehr.

Ich werde mich selbständig machen

Gründungsberatung und Beratungszuschuss

Kompetente Begleitung auf dem Weg in die Selbstständigkeit


Wenn Sie sich selbstständig machen wollen, erhalten Sie unsere volle Unterstützung. Denn eins ist klar: Der Weg in die eigene Existenz will gut und sorgfältig geplant sein.

Das fängt damit an, die Geschäftsidee kritisch zu hinterfragen. Kommen wir gemeinsam mit Ihnen zu einem positiven Ergebnis, geht es richtig los. Wir greifen Ihnen beispielsweise bei der Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells unter die Arme, helfen bei Finanzierungsfragen und unterstützen Sie bei Behördengängen. In allen Entwicklungsphasen Ihres jungen Unternehmens stehen wir Ihnen als Partner zur Seite, um Probleme schnell zu identifizieren und potenzielle Risiken elegant zu umschiffen.

So helfen wir Ihnen, von Anfang die Weichen richtig zu stellen. Damit Sie langfristig auf der Erfolgswelle schwimmen.

Bitte beachten Sie unsere weiteren Informationen zur Existenzgründung (hier klicken).


Sie möchten sich selbständig machen?

Wir beraten Sie und beantworten Ihre Fragen zu

  • Gründungsformalitäten
  • Erstellen eines Businessplans
  • Finanzierung / Gründungskredite
  • Stellungnahme zu Ihrem Antrag auf Gründungszuschuss (Agentur für Arbeit)

Eine erste Beratung dauert erfahrungsgemäß ca.1,5 Stunden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Ergänzende Fragen können auch telefonisch oder per Mailkontakt geklärt werden.

 

Sie finden hier weitere Informationen zu den Themen

Es ist sinnvoll, wenn Sie die Hinweise zur Erstellung eines Businessplans (einschließlich des Videos) vor dem ersten Beratungstermin gelesen bzw. angeschaut haben.

Ihr Ansprechpartner:
N.N.
T: 02261 88-6802
E: wirtschaftsfoerderung@obk.de

Gut beraten in die Selbstständigkeit starten

Wer den Sprung in eine berufliche Selbstständigkeit wagt, braucht im Vorfeld eine fundierte Beratung. Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans oder Informationen zu Fördermitteln und -krediten liefert das Beratungsprogramm Wirtschaft. Wir weisen Ihnen den Weg dorthin. Bei uns reichen Sie auch Ihren Antrag ein.

Mit dem Beratungsprogramm Wirtschaft werden Gründungsberatungen durch freie Existenzgründungsberaterinnen und -berater bezuschusst. Gefördert werden beispielsweise Personen, die ein Unternehmen gründen oder ein bestehendes übernehmen wollen. Der Zuschuss zum Tagewerksatz des Unternehmensberaters liegt in der Regel bei 50 Prozent, maximal jedoch in Höhe von 400 Euro. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die aktuelle Richtlinie können Sie hier downloaden.

Ihr Ansprechpartner:
Bernd Creemers
T: 02261 88-6805
E: Bernd.Creemers@obk.de

Digitalisierung

Digitalisierung

HERAUSFORDERUNG UND CHANCE

Die digitale Transformation fordert den industriellen Mittelstand zu tiefgreifenden Veränderungen heraus. Wir unterstützen Unternehmen auf dem Weg, sich zukunftsfähig zu machen - in Produktion, Logistik und im kaufmännischen Bereich.

Informationen für Unternehmen zum Thema "Digitalisierung / Industrie 4.0" haben wir auf einer separaten Seite zusammengestellt.

Ansprechpartner: N.N.

Tel: 02261 88-6802
ail: Wirtschaftsfoerderung@obk.de

KIO Kunststoffinitiative Oberberg e.V.

Netzwerk der oberbergischen Kunststoffindustrie

Führende Unternehmen des oberbergischen Kreises und angrenzender Regionen haben sich in der Kunststoff Initiative Oberberg KIO e.V. zusammengeschlossen, um sich auszutauschen und voneinander zu profitieren. Gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung, Messeauftritte, fachbezogene Stammtische und vieles mehr bringen einen echten Mehrwert für die Mitglieder.

Die Ziele auf den Punkt gebracht:

  • Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten entlang der gesamten Wertschöpfungskette
  • Generierung von Synergien zwischen Unternehmen
  • Akquise von Fördermitteln für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte
  • Auf- und Ausbau von Know-how zur Standortstärkung.
  • Gemeinsame Messeauftritte auf den wichtigen Fachmessen
  • Gemeinsame Nachwuchsoffensiven zur Deckung des Fachkräftebedarfs
  • Angebot von Fachseminaren und Kommunikationsplattformen

Mehr Informationen: www.kio-oberberg.de

Kontaktstelle Wirtschaft

Kontaktstelle Wirtschaft - Ein Ansprechpartner für alle Dienstleistungen

Unser Ziel ist es, Sie als Unternehmer oder Gründer optimal zu unterstützen. Dazu zählt aus unserer Sicht auch, Wege und Verfahren bei Anträgen und Genehmigungen zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.  Oftmals ist es jedoch nicht ganz leicht, den Überblick bei der Vielzahl an Anlaufstellen innerhalb einer Verwaltung zu behalten.

Bei unserer Kontaktstelle Wirtschaft begegnen Sie daher nur einem einzigen Ansprechpartner in der Wirtschaftsförderung, der Sie bei all Ihren Fragen und Verfahren in der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises umfassend betreut und berät. Selbst wenn weitere Dienststellen hinzukommen: Sie bleiben bei Ihrem Ansprechpartner und bekommen alle Informationen und Dienstleistungen aus einer Hand.

Das bedeutet für Sie kurze Wege und Planungssicherheit. Versprochen!

Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung

 

 

Die Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises ist Mitglied des Vereins "Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung e.V." - nachweislich und TÜV-geprüft halten wir messbare Qualitätsversprechen ein.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wir stehen Ihnen montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Verfügung.

Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, melden wir uns binnen eines Werktages zurück.

Kontaktstelle Wirtschaft
T: 02261 88-6868
E: Wirtschaftsfoerderung@obk.de

Zuschuss Unternehmensberatung

Wegweiser zum passenden Beratungsprogramm

Know-how ist der Schlüssel zum Erfolg jedes Unternehmens. Wir helfen Ihnen dabei, immer auf dem neuesten Wissensstand zu sein. Dazu stehen Existenzgründerinnen und –gründern sowie etablierten Unternehmen eine ganze Reihe von Beratungsprogrammen zur Verfügung, die gefördert werden.

Wir beraten Sie kostenlos, welches Programm für Ihren Bedarf passt. Nachdem wir gemeinsam das passende Programm identifiziert haben, greifen wir Ihnen selbstverständlich auch bei der Antragstellung unter die Arme.

Einige Förderprogramme haben wir rechts aufgelistet.

Gut beraten in die Selbstständigkeit starten

Wer den Sprung in eine berufliche Selbstständigkeit wagt, braucht im Vorfeld eine fundierte Beratung. Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans oder Informationen zu Fördermitteln und -krediten liefert das Beratungsprogramm Wirtschaft. Wir weisen Ihnen den Weg dorthin. Bei uns reichen Sie auch Ihren Antrag ein.

Mit dem Beratungsprogramm Wirtschaft werden Gründungsberatungen durch freie Existenzgründungsberaterinnen und -berater bezuschusst. Gefördert werden beispielsweise Personen, die ein Unternehmen gründen oder ein bestehendes übernehmen wollen. Der Zuschuss zum Tagewerksatz des Unternehmensberaters liegt in der Regel bei 50 Prozent, maximal jedoch in Höhe von 400 Euro. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Sehr umfangreiche und immer aktualisierte Informationen finden Sie auch hier.


Die aktuelle Richtlinie können Sie hier downloaden.

Die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wurde mit einer neuen Richtlinie zum 1. Januar 2023 fortgesetzt. Mit dem Förderprogramm können sich Unternehmen Beratungskosten bezuschussen lassen, um dadurch die Wettbewerbsfähigkeit und das unternehmerische Know-how zu stärken. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die die Definition für KMU erfüllen.

Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Förderfähig sind ebenso Beratungen zur Fachkräftesicherung und -bindung, zu Kosteneinsparungen oder der Anpassung des Geschäftsmodells und zur ökologischen Nachhaltigkeit.

Alle Unternehmen, die sich im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen vor Antragstellung ein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen. Der Regionalpartner informiert über die Fördervoraussetzungen und die neuen Richtlinien. Eine Liste der aktuellen Regionalpartner finden Sie auf der Website der Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes.

Unternehmen erhalten eine Förderung für max. fünf in sich abgeschlossene Beratungen innerhalb der Richtliniendauer bis Ende 2026.

Der Zuschuss beträgt im Geltungsbereich der westdeutschen Bundesländer (ohne Region Lüneburg und Trier, mit Berlin und Region Leipzig) 50 Prozent, maximal aber 1.750 Euro pro Beratung und in den ostdeutschen Bundesländern (mit Region Lüneburg und Trier, ohne Berlin und Region Leipzig) 80 Prozent, höchstens jedoch 2.800 Euro pro Beratung.

Anträge auf Förderung einer Unternehmensberatung können ab sofort über die Homepage der Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes gestellt werden.

Die Wirtschaftsförderung führt mit Ihnen die vorgeschriebenen Beratungsgespräche und stellt Ihnen die für die Förderung erforderlichen Bestätigungsschreiben aus.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Landesregierung wird wegen der drängenden Herausforderung der Fachkräftegewinnung ab 2024 Fördermittel stärker auf Programme zur Integration von Menschen in Ausbildung und Arbeit konzentrieren. Diese Schwerpunktsetzung hat eine Umschichtung der ESF-kofinanzierten Arbeitspolitik erforderlich gemacht, die bei begrenzt zur Verfügung stehenden ESF-Mitteln auch die Kürzung bzw. Einstellung von etablierten Programmen beinhaltet. In der Konsequenz wird das Land NRW u.a. die Beratungsprogramme Potentialberatung und Transformationsberatung zum 31. Dezember 2023 einstellen.

 

Bringen Sie die PS auf die Straße“ - Nutzen Sie ihr gesamtes Potential

Ihr Unternehmen hat Potenzial – da sind Sie sich sicher. Können Sie die PS aber auch auf die Straße bringen? Die Potenzialberatung unterstützt fast alle Unternehmen mit Sitz in NRW, die Ihre Leistungsfähigkeit weiter ausbauen möchten.

Zur Stärkung der Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung mit Mitteln der Europäischen Union die Potentialberatung NRW. Mit Hilfe externer Beratungskompetenz und unter Beteiligung der Beschäftigten sollen die Potentiale des Unternehmens ermittelt und darauf aufbauend die Umsetzung notwendiger Veränderungsschritte in die Praxis begleitet werden.

Die Beratung im Sinne des Förderinstrumentes muss demnach unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens in einem der Themenfelder Arbeitsorganisation, Digitalisierung, Personalentwicklung, Demografischer Wandel oder Gesundheit erfolgen.

Gefördert werden 40 % der notwendigen Ausgaben für 1 bis 8 Beratungstage, höchstens 400 € pro Beratungstag. Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen und mindestens einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin (Vollzeitäquivalent). Die Potentialberatung NRW kann auch von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden.

Wir sind für Sie die Beratungsstelle im Auftrag der Landesregierung. Bei uns erhalten Sie alle Informationen rund um die Potenzialberatung, wir nehmen den Antrag entgegen und stellen bei Förderfähigkeit die Beratungsschecks aus.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Auf der Homepage der G.I.B. finden Sie zusätzliche, sehr umfangreiche Informationen.

Senden Sie eine E-Mail an Bernd.Creemers@obk.de mit dem Betreff Potentialberatung und Sie erhalten als Antwort weitere Informationen.

Die Landesregierung wird wegen der drängenden Herausforderung der Fachkräftegewinnung ab 2024 Fördermittel stärker auf Programme zur Integration von Menschen in Ausbildung und Arbeit konzentrieren. Diese Schwerpunktsetzung hat eine Umschichtung der ESF-kofinanzierten Arbeitspolitik erforderlich gemacht, die bei begrenzt zur Verfügung stehenden ESF-Mitteln auch die Kürzung bzw. Einstellung von etablierten Programmen beinhaltet. In der Konsequenz wird das Land NRW u.a. die Beratungsprogramme Potentialberatung und Transformationsberatung zum 31. Dezember 2023 einstellen.

 

Unternehmen sind gefordert, sich in Richtung einer klima- und umweltfreundlichen Wirtschaft weiter zu entwickeln, um wettbewerbsfähig zu bleiben und um gesetzliche Anforderungen, aber auch Vorgaben von Kund*innen und nicht zuletzt Erwartungen der Endverbraucher*innen an umwelt- und ressourcenschonende Produkte und Dienstleistungen zu erfüllen.

Die Transformationsberatung NRW als neues Förderinstrument mit Start am 01.07.2022 fördert die Beratung von Unternehmen in NRW zur Ausrichtung und Umsetzung im ausschließlichen Themenfeld einer Green Economy Strategie. Die Transformationsberatung lässt sich hinsichtlich der ähnlichen Förderkonditionen und der gemeinsamen Ziele zur Stärkung der Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit als Schwesterprogramm der bereits seit 2000 existierenden Potentialberatung begreifen.

Gefördert werden 40 % der notwendigen Ausgaben für 1 bis 12 Beratungstage, höchstens 400 € pro Beratungstag. Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen und mindestens einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin (Vollzeitäquivalent).

Wir sind für Sie die Beratungsstelle im Auftrag der Landesregierung. Bei uns erhalten Sie alle Informationen rund um die Potenzialberatung, wir nehmen den Antrag entgegen und stellen bei Förderfähigkeit die Beratungsschecks aus.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Auf der Homepage der G.I.B. finden Sie zusätzliche, sehr umfangreiche Informationen.

Senden Sie eine E-Mail an Bernd.Creemers@obk.de mit dem Betreff Transformationsberatung und Sie erhalten als Antwort weitere Informationen.

Bernd Creemers
T: 02261 88-6805
E: Bernd.Creemers@obk.de

Zuschuss zu Forschungsausgaben

Forschung und Entwicklung (F&E) ist gerade auch für klein- und mittelständische Betriebe (KMU) wichtig, um wettbewerbsfähig zu bleiben oder sich Nischen aufzubauen, die das Potenzial zur (Welt-) Marktführerschaft haben.

Da F&E teuer ist und viele KMUs sich keine eigenen F&E-Abteilungen aufbauen können, fördern Land, Bund und EU die Zusammenarbeit von Wirtschaft mit einschlägigen Forschungseinrichtungen.

Hier eine Auswahl an Fördermöglichkeiten:

Für kleine und mittlere Unternehmen bietet das Land Nordrhein-Westfalen Innovationsgutscheine an. Sie dienen als Eintrittskarte zu den Forschungslaboren der besten europäischen Hochschulen und Institute. Der Innovationsgutschein ermöglicht dort die vergünstigte Nutzung von Know-how und Infrastruktur zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Den Fördersteckbrief können Sie hier downloaden.

Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital besteht aus zwei Teilprogrammen. Neben der Assistentenförderung, die die Einstellung von Hochschulabsolventinnen und -absolventen ermöglicht, gibt es eine Gutscheinförderung. Mit den Gutscheinvarianten MID-Analyse, MID-Innovation und MID-Digitalisierung unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) kleine und mittlere Unternehmen beim Technologietransfer, bei externen Analysen und Entwicklungsarbeiten durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie bei der Beratung zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten.

Der Fokus liegt dabei auf einer intelligenten (Weiter-)Entwicklung und Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren. So sollen KMU dabei unterstützt werden, die Trends ihrer Branche aufzugreifen und diese mithilfe spezifischer Projekte passgenau auf das eigene Unternehmen zu übertragen.

Den Fördersteckbrief können Sie hier downloaden.

Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und wollen Ihre Prozesse digitalisieren? Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren, scheuen aber den formellen Aufwand? Dann sollten Sie go-digital kennenlernen!

Mit seinen drei Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Digitale Markterschließung” und „IT-Sicherheit” unterstützt Sie das Förderprogramm go-digital nicht nur bei der Optimierung von Prozessen und der Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Junge Hochschulabsolventen helfen kleinen Unternehmen beim Einstieg in neue digitale Geschäftsmodelle

Ab sofort sind auch Digitalisierungsassistenten Bestandteil des erfolgreichen Förderprogramms „Mittelstand.innovativ!“.

Die neue Förderkomponente tritt neben den bisherigen Innovationsassistenten. Damit werden neu eingestellte Hochschulabsolventen für die Umsetzung von Innovationsprojekten in kleinen Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten für die Dauer von zwei Jahren unterstützt. Bis zu 22.500 Euro pro Jahr können dafür beantragt werden.

Die aktuellen Förderkonditionen sowie alle weiteren Fördermaßnahmen bei „Mittelstand Innovativ“ finden Sie hier.
 

 

Ziel des EU-Forschungsrahmenprogramms ist es, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie der Gemeinschaft zu stärken und die Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern so wie alle Forschungsmaßnahmen zu unterstützen, die für erforderlich gehalten werden. Im Vordergrund steht dabei die Schaffung eines Europäischen Forschungsraums durch eine verstärkte und effizientere Bündelung europäischer Forschungsanstrengungen und -kapazitäten. Die Verwaltung der EU- Forschungsrahmenprogramme erfolgt zentral aus Brüssel.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.

Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. Das ZIM zielt auf mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und ist auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen ausgerichtet.

Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.


Einzelmaßnahmen können mit bis zu 247.500,-- Euro (45 % von 550.000,-- Euro) gefördert werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bernd Creemers
T: 02261 88-6805
E: Bernd.Creemers@obk.de

Die Förderberatung Forschung und Innovation des Bundes informiert zu weiteren Fördermöglichkeiten für den innovativen Mittelstand. Ihren Webauftritt finden Sie hier.   

Zinsverbilligte Darlehen

Mit zinsverbilligten Darlehn zum Geschäftserfolg

Sie möchten investieren, neu gründen, Innovationen umsetzen? Sie würden gerne staatliche Kredite nutzen, wissen aber nicht wie?

Wir helfen Ihnen, den Dschungel der möglichen Förderkredite zu lichten. Egal ob NRW.BANK.Mittelstandskredit, KfW-Startgeld oder NRW/EU-Investitionskapital.

Vor dem Banktermin unterstützen wir Sie, den passenden Kredit zu identifizieren.

 

Aktuell: NRW.BANK.Universalkredit – Ausbau der Zusammenarbeit mit der BÜRGSCHAFTSBANK NRW

KfW

Bauen Sie Ihren Erfolg weiter aus!

Sie wollen Ihr Unternehmen erweitern oder laufende Kosten finanzieren? Sie möchten Ihr Eigenkapital aufstocken oder qualifizierte Beratung nutzen?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW begleitet Sie bei wichtigen unternehmerischen Schritten und bieten Ihnen die passende Förderung.

Hier finden Sie einige Links zu Förderkrediten:

KfW-Unternehmer­kredit
Die Komplettlösung für etablierte Unternehmen

KfW-Unternehmer­kredit Plus
Für Vorhaben innovativer Unternehmen

ERP-Innovationsprogramm
Für die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren im Unternehmen

 

Unternehmerische Verantwortung, Nachhaltigkeit und gesellschaftliches Engagement sind wichtige Themen für die NRW.BANK.

Auch die NRW.BANK unterstützt Sie mit Förderangeboten; z.B:

NRW.BANK.Mittelstandskredit
Darlehen mit festen Laufzeiten von 5, 10 und 20 Jahren sowie festem Zinssatz bis zu 10 Jahre für Mittelständler und Freiberufler.

NRW.BANK.Universalkredit
Darlehen mit flexiblen Laufzeiten und Zinsbindungen von 3 bis 10, 15 und 20 Jahren für Gründer, Mittelständler und Freiberufler.

NRW.BANK.Innovative Unternehmen
Darlehen mit flexiblen Laufzeiten für Investitionen in innovative Prozesse und Leistungen.

 

Bernd Creemers
T: 02261 88-6805
E: Bernd.Creemers@obk.de

Zuschuss Weiterbildung

Mit guten Mitarbeitern in die Zukunft

Qualifizierte Mitarbeiter sind der entscheidende Erfolgsfaktor eines jeden Unternehmens.

Mit Weiterbildung binden Sie Ihre Mitarbeiter und sorgen gleichzeitig für die Stärkung Ihrer Innovationskraft und Marktposition. Sie investieren in Ihre Mitarbeiter und bieten ihnen dadurch Chancen, sich in und mit Ihrem Unternehmen zu entwickeln.

Attraktive Förderprogramme unterstützen Sie dabei, um entstehende finanzielle Belastungen abzufedern.

Fragen Sie unsere Experten von der Wirtschaftsförderung. Nutzen Sie unsere kostenfreien Beratungsangebote. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen und suchen gemeinsam das passende Programm heraus.

Logo EU und MAGS 21-27

Die Landesregierung wird wegen der drängenden Herausforderung der Fachkräftegewinnung ab 2024 Fördermittel stärker auf Programme zur Integration von Menschen in Ausbildung und Arbeit konzentrieren. Diese Schwerpunktsetzung hat eine Umschichtung der ESF-kofinanzierten Arbeitspolitik erforderlich gemacht, die bei begrenzt zur Verfügung stehenden ESF-Mitteln auch die Kürzung bzw. Einstellung von etablierten Programmen beinhaltet. Aufgrund der stärkeren eigenmotivierten Beschäftigtenförderung durch die Unternehmen und die verbesserten Bedingungen für eine Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit wird das Land NRW den betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck und die diesbezügliche Beratung zum 31. Dezember 2023 einstellen..

 

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Weiterbildung Ihrer Beschäftigten mit dem etablierten Instrument Bildungsscheck. Dieser steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung, die in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten tätig sind.

Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird der Betrieb beraten und der Betrieb trägt den Eigenanteil.

Voraussetzungen:

  • Betriebsgröße: max. 50 Beschäftigte.
  • Die Einkommensgrenze wurde Anfang Mai 2018 abgeschafft.
  • Die Arbeitsstätte muss in NRW liegen.
  • Anzahl: max. zehn Bildungsschecks in jedem Kalenderjahr.
  • Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- Euro pro Bildungsscheck.
  • Zielgruppen: Beschäftigte (auch sozialversicherungspflichtig beschäftigte Gesellschafter-Geschäftsführer)

Die Kosten für Weiterbildungen werden mit dem Bildungsscheck mit 50 Prozent bezuschusst – bis zu einer maximalen Fördersumme von 500,-- Euro je Fortbildung.

WICHTIG: Die Weiterbildung darf erst nach Ausstellung der Bildungsschecks beginnen! Sie dürfen Ihre MitarbeiterInnen aber schon vor dem Termin anmelden.

Vereinbaren Sie einen Termin und bringen bitte zu diesem Termin mit:

  • den (oder die) am PC ausgefüllten und vom Beschäftigten unterschriebenen Datenschutzrechtlichen Hinweis - diese Erklärung können Sie hier downloaden,
  • die Betriebsnummer (nicht Betriebsstättennummer) des Unternehmens (achtstellig, von der Agentur für Arbeit),
  • die Anzahl der weiblichen und männlichen Beschäftigten,
  • Info über die Kammerzugehörigkeit (IHK, HWK o.a.),
  • Vorname und Name des Geschäftsführers,
  • Personalausweis der Person, die den Termin wahrnimmt; diese Person wird vom Unternehmen bevollmächtigt,
  • Weiterbildungsanbieter mit Namen und Ort, bei dem die Weiterbildung besucht werden soll, und zwei Alternativen mit Namen und Ort (keine Angebote).
  • Im Termin wird – wenn alle Informationen vorliegen - der Bildungsscheck generiert und ausgegeben.

Im folgenden Link - http://www.iwwb.de/?Bundesland=nrw - können Sie nach Weiterbildungsangeboten recherchieren.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner:
Bernd Creemers
T: 02261 88-6805
E: Bernd.Creemers@obk.de

Strukturwandel, Digitalisierung, Fachkräftemangel – das sind schon heute große Herausforderungen für Unternehmen. Für die Zukunftsfähigkeit Ihres Betriebes sollten Sie jetzt die Weichen stellen: Entwickeln Sie das Potenzial Ihrer Beschäftigten in Richtung der Anforderungen von morgen.

Gewinnen Sie den Wettbewerb um Fachkräfte, indem Sie auch geringqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterbilden und auf neue Technologien vorbereiten. Wir beraten und unterstützen Sie dabei im Rahmen von WEITER.BILDUNG!

WEITER.BILDUNG! bedeutet für Ihr Unternehmen Unterstützung der betrieblichen Weiterbildung durch ...

  • eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist.
  • Förderleistungen wie die Übernahme von Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse.
  • erweiterten Zugang zu Weiterbildungsförderungen.

Sie möchten Ihre Beschäftigten gezielt qualifizieren. Wir beraten Sie dabei – mit unserer Expertise – individuell und vor Ort. Mit unserem Beratungsangebot unterstützen wir Sie bei

  • der Analyse Ihrer aktuellen Personalstruktur. Daraus leiten wir Empfehlungen für Ihre Personalplanung ab.
  • der Identifizierung von Entwicklungspotenzialen Ihrer Beschäftigten und der Ermittlung von konkretem Weiterbildungsbedarf.
  • der Planung Ihrer Qualifizierungsmaßnahmen und deren Umsetzung.
  • der Beantragung der Förderleistungen.
  • der Qualifizierung Ihrer Beschäftigten während Kurzarbeit.

Am Ende unserer Beratung steht ein Weiterbildungskonzept, das genau auf den Bedarf Ihres Betriebes zugeschnitten ist.

Für eine effiziente und vertrauensvolle Zusammenarbeit steht Ihnen beim Arbeitgeber-Service eine persönliche Ansprechperson zur Verfügung. Die Kontaktdaten des Arbeitgeber-Services finden Sie hier am Ende dieser Seite.

So kann mit WEITER.BILDUNG! gefördert werden

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

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Fachkräftesicherung Fachkräftegewinnung

Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung

FachKraftWerk Oberberg ist der Zusammenschluss von zwölf Partnern, die den regionalen Unternehmen bei der besonderen Herausforderung der Fachkräftesicherung mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ziel ist die praxisnahe Unterstützung von Unternehmen, um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten

Informationen für Unternehmen zum Thema "Fachkräftesicherung" haben wir auf einer separaten Seite zusammengestellt.

 

Logo Fachkraftwerk

FachKraftWerk Oberberg ist der Zusammenschluss von 13 Partnern, die den regionalen Unternehmen bei der besonderen Herausforderung der Fachkräftesicherung mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ziel ist die praxisnahe Unterstützung von Unternehmen, um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.

Partner im FachKraftWerk Oberberg:

Wenden Sie sich bei Fragen zu FachKraftWerk Oberberg gerne an:

Nicole Breidenbach
T: 02261 88-6803
E: Nicole.Breidenbach@obk.de

Nicole Breidenbach
T: 02261 88-6803
E: Nicole.Breidenbach@obk.de

VERWALTUNGSWEGWEISER

Wirtschaftsstandort Oberberg bietet den Unternehmen attraktive Bedingungen

Dafür hält die Verwaltung verbindliche Standards ein.

Welche das sind, finden Sie auf der folgenden Detailseite.

N.N.
T: 02261 88-6802
E: Wirtschaftsfoerderung@obk.de  

Newsletter-Anmeldung

Monatlich informieren wie Sie kurz und bündig über wichtige Informationen aus den Unternehmen, aus den Netzwerken, über kommende Veranstaltungen und vieles mehr.

Gründungsberatung und Beratungszuschuss

Kompetente Begleitung auf dem Weg in die Selbstständigkeit


Wenn Sie sich selbstständig machen wollen, erhalten Sie unsere volle Unterstützung. Denn eins ist klar: Der Weg in die eigene Existenz will gut und sorgfältig geplant sein.

Das fängt damit an, die Geschäftsidee kritisch zu hinterfragen. Kommen wir gemeinsam mit Ihnen zu einem positiven Ergebnis, geht es richtig los. Wir greifen Ihnen beispielsweise bei der Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells unter die Arme, helfen bei Finanzierungsfragen und unterstützen Sie bei Behördengängen. In allen Entwicklungsphasen Ihres jungen Unternehmens stehen wir Ihnen als Partner zur Seite, um Probleme schnell zu identifizieren und potenzielle Risiken elegant zu umschiffen.

So helfen wir Ihnen, von Anfang die Weichen richtig zu stellen. Damit Sie langfristig auf der Erfolgswelle schwimmen.

Bitte beachten Sie unsere weiteren Informationen zur Existenzgründung (hier klicken).


Sie möchten sich selbständig machen?

Wir beraten Sie und beantworten Ihre Fragen zu

  • Gründungsformalitäten
  • Erstellen eines Businessplans
  • Finanzierung / Gründungskredite
  • Stellungnahme zu Ihrem Antrag auf Gründungszuschuss (Agentur für Arbeit)

Eine erste Beratung dauert erfahrungsgemäß ca.1,5 Stunden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Ergänzende Fragen können auch telefonisch oder per Mailkontakt geklärt werden.

 

Sie finden hier weitere Informationen zu den Themen

Es ist sinnvoll, wenn Sie die Hinweise zur Erstellung eines Businessplans (einschließlich des Videos) vor dem ersten Beratungstermin gelesen bzw. angeschaut haben.

Ihr Ansprechpartner:
N.N.
T: 02261 88-6802
E: wirtschaftsfoerderung@obk.de

Gut beraten in die Selbstständigkeit starten

Wer den Sprung in eine berufliche Selbstständigkeit wagt, braucht im Vorfeld eine fundierte Beratung. Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans oder Informationen zu Fördermitteln und -krediten liefert das Beratungsprogramm Wirtschaft. Wir weisen Ihnen den Weg dorthin. Bei uns reichen Sie auch Ihren Antrag ein.

Mit dem Beratungsprogramm Wirtschaft werden Gründungsberatungen durch freie Existenzgründungsberaterinnen und -berater bezuschusst. Gefördert werden beispielsweise Personen, die ein Unternehmen gründen oder ein bestehendes übernehmen wollen. Der Zuschuss zum Tagewerksatz des Unternehmensberaters liegt in der Regel bei 50 Prozent, maximal jedoch in Höhe von 400 Euro. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die aktuelle Richtlinie können Sie hier downloaden.

Ihr Ansprechpartner:
Bernd Creemers
T: 02261 88-6805
E: Bernd.Creemers@obk.de

Digitalisierung

HERAUSFORDERUNG UND CHANCE

Die digitale Transformation fordert den industriellen Mittelstand zu tiefgreifenden Veränderungen heraus. Wir unterstützen Unternehmen auf dem Weg, sich zukunftsfähig zu machen - in Produktion, Logistik und im kaufmännischen Bereich.

Informationen für Unternehmen zum Thema "Digitalisierung / Industrie 4.0" haben wir auf einer separaten Seite zusammengestellt.

Ansprechpartner: N.N.

Tel: 02261 88-6802
ail: Wirtschaftsfoerderung@obk.de

Netzwerk der oberbergischen Kunststoffindustrie

KIO Kunststoffinitiative Oberberg e.V. Qualität seit 2009

Führende Unternehmen des oberbergischen Kreises und angrenzender Regionen haben sich in der Kunststoff Initiative Oberberg KIO e.V. zusammengeschlossen, um sich auszutauschen und voneinander zu profitieren. Gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung, Messeauftritte, fachbezogene Stammtische und vieles mehr bringen einen echten Mehrwert für die Mitglieder.

Die Ziele auf den Punkt gebracht:

  • Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten entlang der gesamten Wertschöpfungskette
  • Generierung von Synergien zwischen Unternehmen
  • Akquise von Fördermitteln für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte
  • Auf- und Ausbau von Know-how zur Standortstärkung.
  • Gemeinsame Messeauftritte auf den wichtigen Fachmessen
  • Gemeinsame Nachwuchsoffensiven zur Deckung des Fachkräftebedarfs
  • Angebot von Fachseminaren und Kommunikationsplattformen

Mehr Informationen: www.kio-oberberg.de